Vorhang auf für das Handball-Spektakel 2021 in der VW-Halle!

Das Derby findet erneut vor großer Kulisse statt
Image

Sport und Handball-Fans aufgepasst, das dürft ihr euch nicht entgehen lassen:

Am Donnerstag, den 16.12.2021 geht es für unsere MudrowJungs in der Volkswagen Halle gegen die Mannschaft vom HSV Hannover. Anwurf des Derbys ist um 19:30 Uhr. Ein sportlicher Leckerbissen und das Handball-Event der Region, was die Zuschauer sicherlich wie zuletzt in 2019 in den Bann ziehen wird. Ein großer Dank geht dabei natürlich an Volkswagen Financial Services, die uns das Derby in der Volkswagenhalle, als Sponsor of the Match, erst ermöglichen.

Die Eintrittskarten für dieses spannende und lang ersehnte Spiel gibt es nur im Ticketshop von undercover!

CODE RED – Alle Zuschauer kommen bitte in Rot zum Spiel!

Die wichtigsten Regeln für den Besuch des Spiels:

  • Für alle Gäste gilt nach aktueller Verordnung die 2G-Regel! Aktuell im Ticketshop verfügbare Karten sind ausschließlich 2G-Karten.
  • Aufgrund der Vorgaben des Gesundheitsamtes ist ausschließlich der Verkauf von personalisierten Tickets möglich. Es genügen dabei jedoch Namen/Kontaktdaten des Käufers bzw. der Käuferin. Diese Person ist bei Weitergabe von Tickets dafür verantwortlich, die Kontaktdaten der die Tickets übernehmenden Person/en bei einer evtl. notwendigen Kontaktnachverfolgung zur Verfügung stellen zu können.

Was heißt „2G“?

Der Ausdruck “2G” steht für (gegen das Coronavirus) geimpft oder (nach einer Infektion mit dem Coronavirus) genesen. Um Zutritt in die VW Halle zu erhalten, muss die jeweilige Person mindestens eines der “2Gs” erfüllen.

Davon ausgenommen sind Kinder bis zu einem Alter von sechs Jahren sowie schulpflichtige Kinder und Jugendliche bis zu einem Alter von 18 Jahren, sofern diese in der Schule einer regelmäßigen Testpflicht unterliegen. Jugendliche ab einem Alter von 15 Jahren müssen ihren Schulbesuch mit einem Schülerausweis nachweisen können.

Personen, die ein ärztliches Attest vorlegen, dass sie sich aufgrund medizinischer Kontraindikation oder der Teilnahme an einer klinischen Studie nicht impfen lassen dürfen, können Zutritt erhalten, müssen dafür allerdings den Nachweis eines negativen PoC-Antigen-Tests nach § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 der Niedersächsischen Corona-Verordnung führen.